Laden...
Laden...
Als Unternehmer in Neumünster wissen Sie, dass der Erfolg Ihres Betriebs nicht nur von guten Produkten oder Dienstleistungen abhängt, sondern auch von Vertrauen. Ein wesentlicher Baustein dieses Vertrauens ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hierfür der gesetzliche Rahmen, der in ganz Europa und somit auch in Schleswig-Holstein gilt. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in Neumünster DSGVO-konform ist und Sie sich nicht unnötigen Risiken aussetzen? Eine professionelle Datenschutz-Beratung kann hier den entscheidenden Unterschied machen.
Die DSGVO schreibt vor, dass bestimmte Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen müssen. Dies betrifft Sie, wenn:
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Neumünster ist die Schwelle von 20 Mitarbeitern schnell erreicht. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb betroffen ist, sollten Sie unbedingt eine erste Einschätzung vornehmen lassen. Um die Sicherheit Ihrer Daten generell zu gewährleisten, ist es wichtig, auch allgemeine Alle Online-Sicherheit im Blick zu haben.
Gerade für kleinere und mittlere Betriebe in Neumünster ist die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten oft die sinnvollste Lösung. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Ein externer Experte kann sich voll und ganz auf den Datenschutz konzentrieren, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren. Ähnlich wie Sie für andere Bereiche möglicherweise Alle Ratgeber nutzen, um Expertise zu finden.
Die Benennung eines DSB ist nur ein Teil der DSGVO-Compliance. Es geht darum, ein umfassendes Datenschutzmanagement-System zu etablieren. Dazu gehören unter anderem: