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Als Unternehmen in Osnabrück wissen Sie, dass der Schutz sensibler Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner nicht nur eine Frage des Vertrauens, sondern auch eine gesetzliche Pflicht ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hier klare Anforderungen, und die Nichteinhaltung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Doch keine Sorge: In Osnabrück gibt es kompetente Unterstützung, um Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Datenschutzberatung in der Hasestadt.
Die DSGVO schreibt vor, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wenn Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Dies betrifft viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Region Osnabrück. Auch wenn Sie besonders sensible Daten verarbeiten (z.B. Gesundheitsdaten) oder umfangreiche Datenanalysen durchführen, kann ein DSB Pflicht sein – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Ob Sie in der Osnabrück Übersicht oder anderswo tätig sind, diese Regelungen gelten deutschlandweit.
Viele Unternehmen in Osnabrück entscheiden sich für einen externen Datenschutzbeauftragten. Das hat mehrere Vorteile: Sie profitieren von spezialisiertem Fachwissen, ohne einen Mitarbeiter intern schulen oder abstellen zu müssen. Externe DSBs sind oft unabhängiger und kennen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie Best Practices im Bereich der Online-Sicherheit in Osnabrück und darüber hinaus. Sie kümmern sich um die Erstellung notwendiger Dokumentationen, die Schulung Ihrer Mitarbeiter und die Beratung bei allen datenschutzrelevanten Fragen.
Ein externer DSB ist ein wichtiger Pfeiler, aber DSGVO-Compliance geht weiter. Es geht darum, ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem zu implementieren. Dazu gehören:
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